Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Damit Übersetzungen vor Gerichten, Notaren oder Ämtern in Deutchland anerkannt werden, z.B. vor dem Standes- oder Jugendamt oder in einem Gerichtsverfahren benötigt man meist eine "beglaubigte Übersetzung". Diese kann in Deutschland ein gerichtlich vereidigter Übersetzer ausstellen. Je nach Bundesland haben diese besonders zugelassenen Übersetzer verschiedene Bezeichnungen: In Hessen heißen Sie ermächtigter Übersetzer, ebenso in Rheinland-Pfalz und einigen anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg und einigen weiteren Ländern hingegen ist die offozielle Bezeichnung öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer bzw. Urkundenübersetzer. Außerdem existieren beeidigte, vereidigte oder ermächtigte Übersetzer. Aber Auch in der Wirtschaft sind Übersetzungen von vereidigten/ermächtigen Urkundenübersetzern, die man in der Alltagssprache als "beglaubigte Übersetzungen" bezeichnet, durchaus gefragt, weil durch ihre Unterschrift sichergestellt ist, dass die Übersetzung des Textes in der Fremdsprache tatsächlich eine neutrale und korrekte Übersetzung ist, die von einem professionellen Übersetzer angefertigt wurde. Weitere Informationen rund ums Übersetzen finden Sie unter www.uebersetzer.org.